Anforderungen an Mehrfamilienhäusern:
GEG 2024 § 60b Absatz 1: Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlage
Liebe Leserinnen und Leser,
heute möchte ich mit euch über ein wichtiges Thema sprechen, das insbesondere Mehrfamilienhäuser betrifft: die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, genauer gesagt § 60b Absatz 1.
Mit dem GEG 2024 werden strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestellt, um den Klimaschutz voranzutreiben und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Optimierung von Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch und somit auf die Umweltbilanz haben.
Gemäß § 60b Absatz 1 des GEG 2024 sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, ältere Heizungsanlagen regelmäßig auf ihre Effizienz zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dies dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern kann auch langfristig Kosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.
Es ist wichtig, dass Eigentümer sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Heizungsanlagen auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Dies kann beispielsweise durch den Austausch veralteter Komponenten, die Installation von intelligenten Regelungssystemen oder die Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen.
Durch die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Gebäude energieeffizienter zu gestalten und somit einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt zu nehmen.
Was bedeutet dies für mich konkret?
Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
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Bild von Alexander Stein auf Pixabay